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Artikel 69 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 69 Bildungsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 2. März 1997 über Schule und Bildung und das Gesetz vom 26. November 2006 über die Berufs- und Weiterbildung werden aufgehoben.

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