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10.1111 CH-UR

Artikel 59 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Erziehungsrat: Wahl und Zusammensetzung

Schulinstanzen - Kantonale Instanzen
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Artikel 59 Bildungsgesetz · Erziehungsrat: Wahl und Zusammensetzung

1. Wahl und Zusammensetzung des Erziehungsrats richten sich nach der Verfassung des Kantons Uri.

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