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Artikel 39 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Didaktisches Zentrum

Infrastrukturen (Schulanlagen und Schuleinrichtungen)
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Artikel 39 Bildungsgesetz · Didaktisches Zentrum

1. Die Gemeinden führen ein didaktisches Zentrum.

2. Sie können diese Aufgabe an Dritte übertragen.

3. Der Kanton fördert das didaktische Zentrum durch Beiträge.

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