10.1111
CH-UR
Artikel 39 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Didaktisches Zentrum
Infrastrukturen (Schulanlagen und Schuleinrichtungen)
Artikel 39 Bildungsgesetz · Didaktisches Zentrum
1. Die Gemeinden führen ein didaktisches Zentrum.
2. Sie können diese Aufgabe an Dritte übertragen.
3. Der Kanton fördert das didaktische Zentrum durch Beiträge.