10.1111
CH-UR
Artikel 14 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Berufsfachschule
Einzelne Bildungsstufen - Sekundarstufe II
Artikel 14 Bildungsgesetz · Berufsfachschule
1. Die Berufsfachschule vermittelt die schulische Bildung. Diese besteht aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht.
2. Der Kanton sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulunterricht.