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Artikel 14 Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) - Berufsfachschule

Einzelne Bildungsstufen - Sekundarstufe II
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Artikel 14 Bildungsgesetz · Berufsfachschule

1. Die Berufsfachschule vermittelt die schulische Bildung. Diese besteht aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht.

2. Der Kanton sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulunterricht.

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