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Artikel 4 Reglement zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz - Ansprechstelle für Integrationsfragen

Ausländerinnen und Ausländer
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Artikel 4 Reglement zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz · Ansprechstelle für Integrationsfragen

1. Die Abteilung Integration im Direktionssekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion ist Ansprechstelle für Integrationsfragen nach Artikel 56 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes.

2. Sie vollzieht das kantonale Integrationsprogramm (KIP) und trifft insbesondere die damit verbundenen Verfügungen, soweit nichts anderes geregelt ist.

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