1.4221
CH-UR
Artikel 4 Reglement zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz - Ansprechstelle für Integrationsfragen
Ausländerinnen und Ausländer
Artikel 4 Reglement zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz · Ansprechstelle für Integrationsfragen
1. Die Abteilung Integration im Direktionssekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion ist Ansprechstelle für Integrationsfragen nach Artikel 56 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes.
2. Sie vollzieht das kantonale Integrationsprogramm (KIP) und trifft insbesondere die damit verbundenen Verfügungen, soweit nichts anderes geregelt ist.