1.4215
CH-UR
Artikel 7 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
Gebühren
Artikel 7 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
1. Es werden folgende Gebühren erhoben
a) für die Ausstellung eine Heimatscheines: 16 Franken
b) für die Kraftloserklärung eines Heimatscheines: 20 Franken-200 Franken
c) für die Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung: 8 Franken
d) für die Verlängerung einer Wohnsitzbescheinigung: 4 Franken
e) für die Ausstellung eines Niederlassungsausweises: 3 Franken
f) für die Ausstellung eines Aufenthaltsausweises: 3 Franken