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1.4215 CH-UR

Artikel 7 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Gebühren
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Artikel 7 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

1. Es werden folgende Gebühren erhoben

a) für die Ausstellung eine Heimatscheines: 16 Franken

b) für die Kraftloserklärung eines Heimatscheines: 20 Franken-200 Franken

c) für die Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung: 8 Franken

d) für die Verlängerung einer Wohnsitzbescheinigung: 4 Franken

e) für die Ausstellung eines Niederlassungsausweises: 3 Franken

f) für die Ausstellung eines Aufenthaltsausweises: 3 Franken

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