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Artikel 6 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Anmeldung

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Artikel 6 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer · Anmeldung

1. Bei der Anmeldung sind der Gemeindekanzlei bekanntzugeben

a) Angaben, die in das Familienbüchlein aufgenommen werden

b) Konfessionszugehörigkeit

c) Adresse

d) Beruf und Arbeitgeber

e) Zuzugsdatum

f) bisheriger Niederlassungs- oder Aufenthaltsort

g) AHV-Ausweis, sofern ein solcher bereits ausgestellt worden ist

2. Für Familien ist das Familienbüchlein oder ein Familienschein vorzulegen.

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