1.4215
CH-UR
Artikel 6 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Anmeldung
Meldepflicht
Artikel 6 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer · Anmeldung
1. Bei der Anmeldung sind der Gemeindekanzlei bekanntzugeben
a) Angaben, die in das Familienbüchlein aufgenommen werden
b) Konfessionszugehörigkeit
c) Adresse
d) Beruf und Arbeitgeber
e) Zuzugsdatum
f) bisheriger Niederlassungs- oder Aufenthaltsort
g) AHV-Ausweis, sofern ein solcher bereits ausgestellt worden ist
2. Für Familien ist das Familienbüchlein oder ein Familienschein vorzulegen.