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Artikel 4 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Ausstellung

Wohnsitzbescheinigung
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Artikel 4 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer · Ausstellung

1. Die Gemeindekanzlei der Gemeinde, in welcher der Heimatschein hinterlegt ist, stellt die Wohnsitzbescheinigung aus.

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