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Artikel 2 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Formulare

Heimatschein
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Artikel 2 Reglement über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer · Formulare

1. Die Justizdirektion besorgt den Druck der Heimatscheine und gibt diese den Zivilstandsämtern ab.

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