1.4211
CH-UR
Artikel 3 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Heimatschein
Schriften
Artikel 3 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer · Heimatschein
1. Im Rahmen der Bundesgesetzgebung hat jeder Schweizerbürger Anspruch auf einen Heimatschein.
2. Mit dem Heimatschein erklärt die Heimatgemeinde, dass der Inhaber ihr Bürger ist.