1.4125
AuR
CH-UR
Artikel 2 Reglement zum Ausweisgesetz (AuR) - Antrag auf Ausstellung
Artikel 2 AuR · Antrag auf Ausstellung
1. Wer einen Ausweis erhalten will, muss den Antrag dazu persönlich bei der Standeskanzlei einreichen.
2. Die beantragende Person kann der Standeskanzlei die Daten zu ihrer Person vorgängig per Internet oder Telefon oder anlässlich der persönlichen Vorsprache mitteilen.