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1.4125 AuR CH-UR

Artikel 1 Reglement zum Ausweisgesetz (AuR) - Ausstellende Behörde

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Artikel 1 AuR · Ausstellende Behörde

1. Die Standeskanzlei ist die ausstellende Behörde nach Artikel 4 Absatz 1 AwG.

2. Sie stellt alle Ausweise im Sinne des Ausweisgesetzes aus.

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