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1.4123 CH-UR

Artikel 3 Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht - Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit (Art. 5 Bst. c KBüG)

Eignungsvoraussetzungen
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Artikel 3 Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht · Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit (Art. 5 Bst. c KBüG)

1. Die Bewerberin oder der Bewerber gefährdet die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für eine Beteiligung, Unterstützung, Förderung oder Anwerbung namentlich in folgenden Bereichen

a) Terrorismus

b) gewalttätiger Extremismus

c) organisierte Kriminalität oder

d) verbotener Nachrichtendienst

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