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1.4121 KBüGLCivCLCit CH-UR

Artikel 6 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - Gesuch

Erwerb durch ordentliche Einbürgerung
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Artikel 6 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG · Gesuch

1. Das Gesuch um Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts ist bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle einzureichen.

2. Die zuständige kantonale Amtsstelle unterstützt die Gemeindebehörde bei der Abklärung der Voraussetzungen nach Artikel 5 Buchstabe c und Artikel 5a Absatz 1 Buchstabe a und erlässt die erforderlichen Vollzugshilfen.

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