1.4121
KBüGLCivCLCit
CH-UR
Artikel 4 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - Voraussetzungen: Wohnsitzerfordernis
Erwerb durch ordentliche Einbürgerung
Artikel 4 Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG · Voraussetzungen: Wohnsitzerfordernis
1. Wer sich um die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts bewirbt, muss in den letzten fünf Jahren in der betreffenden Gemeinde ununterbrochen Wohnsitz haben.