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Artikel 5 Reglement zur Fachstelle für Frauenfragen der kantonalen Verwaltung und zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann - Inkrafttreten

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Artikel 5 Reglement zur Fachstelle für Frauenfragen der kantonalen Verwaltung und zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Artikel 2 tritt vorzeitig am 1. Januar 1996 in Kraft.

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