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Artikel 4 Reglement zur Fachstelle für Frauenfragen der kantonalen Verwaltung und zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann - Sekretariat

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Artikel 4 Reglement zur Fachstelle für Frauenfragen der kantonalen Verwaltung und zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann · Sekretariat

1. Das Landammannamt besorgt das Sekretariat der Fachstelle für Frauenfragen.

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