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1.1111 GEG CH-UR

Artikel 64 Gemeindegesetz (GEG) - Begriffe

Änderung im Bestand und im Gebiet der Gemeinden - Änderung im Gebiet
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Artikel 64 GEG · Begriffe

1. Bei Gebietsveränderungen werden die Grenzen zwischen Gemeinden neu verlegt.

2. Grenzbereinigungen verfolgen das Ziel, einen technisch zweckmässigeren, klareren Grenzverlauf zu schaffen.

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