1.1111
GEG
CH-UR
Artikel 64 Gemeindegesetz (GEG) - Begriffe
Änderung im Bestand und im Gebiet der Gemeinden - Änderung im Gebiet
Artikel 64 GEG · Begriffe
1. Bei Gebietsveränderungen werden die Grenzen zwischen Gemeinden neu verlegt.
2. Grenzbereinigungen verfolgen das Ziel, einen technisch zweckmässigeren, klareren Grenzverlauf zu schaffen.