Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.1111 GEG CH-UR

Artikel 63 Gemeindegesetz (GEG) - Personelle Unterstützung

Änderung im Bestand und im Gebiet der Gemeinden - Änderung im Bestand - Unterstützung durch den Kanton
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Artikel 63 GEG · Personelle Unterstützung

1. Die zuständige Direktion berät die fusionswilligen Einwohnergemeinden. Sie kann für diese Gemeinden Abklärungen treffen und Vorschläge erarbeiten.

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