Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.1111 GEG CH-UR

Artikel 34 Gemeindegesetz (GEG) - Gründung

Aufgaben - Selbstständiges Gemeindeunternehmen
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Artikel 34 GEG · Gründung

1. Die Gemeinden können geeignete Verwaltungszweige als Gemeindeunternehmen organisatorisch verselbstständigen und sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausstatten.

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