1.1111
GEG
CH-UR
Artikel 12 Gemeindegesetz (GEG) - Begriff
Organe - Gemeindeversammlung
Artikel 12 GEG · Begriff
1. Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten einer Gemeinde mit dem Zweck, über Geschäfte zu entscheiden und Wahlen zu treffen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.