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1.1111 GEG CH-UR

Artikel 12 Gemeindegesetz (GEG) - Begriff

Organe - Gemeindeversammlung
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Artikel 12 GEG · Begriff

1. Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten einer Gemeinde mit dem Zweck, über Geschäfte zu entscheiden und Wahlen zu treffen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

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