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1.1101 CH-UR

Artikel 74 Verfassung des Kantons Uri - Zusammenarbeit

Gliederung des Staates - Korporationen
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Artikel 74 Verfassung des Kantons Uri · Zusammenarbeit

1. Die Korporationen unterstützen den Kanton und die Gemeinden in deren Aufgabenerfüllung und helfen mit, die Staatsziele zu erreichen.

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