1.1101
CH-UR
Artikel 74 Verfassung des Kantons Uri - Zusammenarbeit
Gliederung des Staates - Korporationen
Artikel 74 Verfassung des Kantons Uri · Zusammenarbeit
1. Die Korporationen unterstützen den Kanton und die Gemeinden in deren Aufgabenerfüllung und helfen mit, die Staatsziele zu erreichen.