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1.1101 CH-UR

Artikel 63 Verfassung des Kantons Uri - Hauptort

Gliederung des Staates - Kanton
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Artikel 63 Verfassung des Kantons Uri · Hauptort

1. Hauptort des Kantons Uri ist Altdorf.

2. Der Landrat, der Regierungsrat und die obersten kantonalen Gerichte haben ihren Sitz in Altdorf.

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