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Artikel 56 Verfassung des Kantons Uri - Regalrechte: Salz-, Jagd- und Fischereiregal

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Artikel 56 Verfassung des Kantons Uri · Regalrechte: Salz-, Jagd- und Fischereiregal

1. Dem Kanton stehen das Salzregal, das Jagdregal und das Fischereiregal zu.

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