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1.1101 CH-UR

Artikel 55 Verfassung des Kantons Uri - Regalrechte: Begriff

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Artikel 55 Verfassung des Kantons Uri · Regalrechte: Begriff

1. Die Regalien vermitteln die ausschliessliche Befugnis zur Betätigung und wirtschaftlichen Nutzung.

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