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1.1101 CH-UR

Artikel 53 Verfassung des Kantons Uri - Gesetzgebung

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Artikel 53 Verfassung des Kantons Uri · Gesetzgebung

1. Der Kanton erlässt Vorschriften für eine geordnete Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten.

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