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Artikel 52 Verfassung des Kantons Uri - Rahmenbedingungen

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Artikel 52 Verfassung des Kantons Uri · Rahmenbedingungen

1. Der Kanton und die Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft, die Industrie, das Gewerbe und den Dienstleistungssektor.

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