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Artikel 46 Verfassung des Kantons Uri - Besondere Aufgaben des Kantons

Öffentliche Aufgaben - Gesundheitswesen
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Artikel 46 Verfassung des Kantons Uri · Besondere Aufgaben des Kantons

1. Der Kanton überwacht und koordiniert das Gesundheitswesen. Er ordnet das Medizinalwesen und die Gesundheitspolizei.

2. Der Kanton gewährleistet den Betrieb des Kantonsspitals. Er kann weitere Kranken- und Pflegeheime unterstützen.

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