1.1101
CH-UR
Artikel 43 Verfassung des Kantons Uri - Gesetzgebung
Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
Artikel 43 Verfassung des Kantons Uri · Gesetzgebung
1. Die Gesetzgebung führt die Grundsätze über das Bildungswesen und insbesondere über die Dauer der obligatorischen Schulpflicht sowie über die Kulturpflege näher aus.