Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1.1101 CH-UR

Artikel 43 Verfassung des Kantons Uri - Gesetzgebung

Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (125 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 43 Verfassung des Kantons Uri · Gesetzgebung

1. Die Gesetzgebung führt die Grundsätze über das Bildungswesen und insbesondere über die Dauer der obligatorischen Schulpflicht sowie über die Kulturpflege näher aus.

← Artikel 42 Verfassung des Kantons Uri Souveränität Artikel 44 Verfassung des Kantons Uri →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →