1.1101
CH-UR
Artikel 41 Verfassung des Kantons Uri - Erwachsenenbildung und Freizeitbeschäftigung
Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
Artikel 41 Verfassung des Kantons Uri · Erwachsenenbildung und Freizeitbeschäftigung
1. Der Kanton und die Gemeinden können die Erwachsenenbildung und Bestrebungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung unterstützen.