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1.1101 CH-UR

Artikel 40 Verfassung des Kantons Uri - Ausbildungshilfen

Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
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Artikel 40 Verfassung des Kantons Uri · Ausbildungshilfen

1. Der Kanton richtet Ausbildungshilfen in Form von Stipendien und Darlehen aus.

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