1.1101
CH-UR
Artikel 39 Verfassung des Kantons Uri - Privatschulen
Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
Artikel 39 Verfassung des Kantons Uri · Privatschulen
1. Das Recht des Privatschulunterrichts ist gewährleistet. Privatschulen sind bewilligungspflichtig und unterstehen der Aufsicht des Kantons.