1.1101
CH-UR
Artikel 36 Verfassung des Kantons Uri - Volksschulen: Sonderschulen
Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
Artikel 36 Verfassung des Kantons Uri · Volksschulen: Sonderschulen
1. Der Kanton führt oder unterstützt Sonderschulen und Heime. Er kann die Gemeinden zu angemessenen Leistungen beiziehen.