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Artikel 34 Verfassung des Kantons Uri - Volksschulen: Schulbesuch

Öffentliche Aufgaben - Bildungswesen und Kulturpflege
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Artikel 34 Verfassung des Kantons Uri · Volksschulen: Schulbesuch

1. Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich und, soweit die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt, obligatorisch.

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