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Artikel 20 Verfassung des Kantons Uri - Ausübung des Stimmrechts

Politische Rechte und Pflichten - Stimmrecht
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Artikel 20 Verfassung des Kantons Uri · Ausübung des Stimmrechts

1. Die Teilnahme an den Abstimmungen und Wahlen und an den Gemeindeversammlungen ist Bürgerpflicht.

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