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1.1101 CH-UR

Artikel 116 Verfassung des Kantons Uri - Zuständigkeiten der Stimmberechtigten

Organisation und Zuständigkeiten des Staates - Die Gemeinden - Die Ortsbürgergemeinde
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Artikel 116 Verfassung des Kantons Uri · Zuständigkeiten der Stimmberechtigten

1. Die Stimmberechtigten haben die gleichen Befugnisse wie jene der Einwohnergemeinde, jedoch beschränkt auf die Angelegenheiten der Ortsbürgergemeinde.

2. Sie wählen den Ortsbürgerrat.

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