1.1101
CH-UR
Artikel 116 Verfassung des Kantons Uri - Zuständigkeiten der Stimmberechtigten
Organisation und Zuständigkeiten des Staates - Die Gemeinden - Die Ortsbürgergemeinde
Artikel 116 Verfassung des Kantons Uri · Zuständigkeiten der Stimmberechtigten
1. Die Stimmberechtigten haben die gleichen Befugnisse wie jene der Einwohnergemeinde, jedoch beschränkt auf die Angelegenheiten der Ortsbürgergemeinde.
2. Sie wählen den Ortsbürgerrat.