1.1101
CH-UR
Artikel 1 Verfassung des Kantons Uri - Souveränität
Grundsätze
Artikel 1 Verfassung des Kantons Uri · Souveränität
1. Der Kanton Uri ist ein souveräner Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Als Glied des Bundesstaates arbeitet er unter Wahrung seiner besonderen Interessen mit Bund und Kantonen in der Erfüllung der Staatsaufgaben zusammen.