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§ 4 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe - Inkrafttreten

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§ 4 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2005 in Kraft und ersetzt das Reglement über die Abgrenzung von Gebäude und Mobiliar vom 14. Dezember 1977.

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