956.21
CH-TG
§ 4 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe - Inkrafttreten
§ 4 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2005 in Kraft und ersetzt das Reglement über die Abgrenzung von Gebäude und Mobiliar vom 14. Dezember 1977.