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§ 3 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe - Anhang

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§ 3 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe · Anhang

1. Die Direktion erlässt einen Anhang mit Erläuterungen zu diesem Reglement.

2. Die Gebäudeversicherung weist Sachwerte, die im Anhang nicht genannt sind, der Gebäude- oder der Sachversicherung zu. In Zweifelsfällen ist die Sachversicherung beizuziehen.

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