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§ 6 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung - Kostenauflage bei Schätzungsverschiebung

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§ 6 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung · Kostenauflage bei Schätzungsverschiebung

1. Kann eine Gebäudeschätzung oder Schadenschätzung aus Verschulden des Eigentümers oder seines Vertreters nicht durchgeführt werden, ist ein neuer Schätzungstermin anzusetzen. In diesem Falle sind die Schätzungskosten dem Gebäudeeigentümer zu belasten.

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