956.13
CH-TG
§ 24 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung - Verkehrswertermittlung
Schadenschätzung
§ 24 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung · Verkehrswertermittlung
1. Die Verkehrswerte nicht wieder aufgebauter Gebäude werden von der Gebäudeversicherung ermittelt.