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§ 24 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung - Verkehrswertermittlung

Schadenschätzung
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§ 24 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung · Verkehrswertermittlung

1. Die Verkehrswerte nicht wieder aufgebauter Gebäude werden von der Gebäudeversicherung ermittelt.

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