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§ 8 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Ausschüsse

Verwaltungsrat
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§ 8 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Ausschüsse

1. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Verwaltungsausschüsse bestellen und ihnen besondere Befugnisse und Aufgaben übertragen. Die Bestimmungen dieses Reglementes sind sinngemäss anwendbar.

2. Die Ausschussprotokolle sind allen Verwaltungsräten zuzustellen.

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