956.121
CH-TG
§ 4 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Zirkulationsbeschlüsse
Verwaltungsrat
§ 4 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Zirkulationsbeschlüsse
1. Dringende Geschäfte können auf dem Zirkulationsweg behandelt werden. Erhebt ein Mitglied Einspruch, so kommt kein Zirkulationsbeschluss zustande.