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§ 3 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Beschlussfassung

Verwaltungsrat
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§ 3 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Beschlussfassung

1. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse offen mit einfachem Stimmenmehr. Der Präsident stimmt mit. Bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt. Es besteht Stimmzwang.

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