956.121
CH-TG
§ 3 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Beschlussfassung
Verwaltungsrat
§ 3 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Beschlussfassung
1. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse offen mit einfachem Stimmenmehr. Der Präsident stimmt mit. Bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt. Es besteht Stimmzwang.