956.12
CH-TG
§ 5 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung - Weiterleitung von Eingaben
Versicherungspflicht, Versicherung
§ 5 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung · Weiterleitung von Eingaben
1. Eingaben an eine unzuständige Behörde sind unter Benachrichtigung des Absenders sofort an die Gebäudeversicherung weiterzuleiten.
2. Sind für Eingaben Fristen gesetzt, gelten diese auch als eingehalten, wenn die Eingabe rechtzeitig bei der unzuständigen Behörde eingereicht wurde.