Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
956.12 CH-TG

§ 5 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung - Weiterleitung von Eingaben

Versicherungspflicht, Versicherung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung · Weiterleitung von Eingaben

1. Eingaben an eine unzuständige Behörde sind unter Benachrichtigung des Absenders sofort an die Gebäudeversicherung weiterzuleiten.

2. Sind für Eingaben Fristen gesetzt, gelten diese auch als eingehalten, wenn die Eingabe rechtzeitig bei der unzuständigen Behörde eingereicht wurde.

← § 4 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung Gebäudebegriff § 6 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →