956.12
CH-TG
§ 4 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung - Bauversicherung
Versicherungspflicht, Versicherung
§ 4 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung · Bauversicherung
1. Die Bauversicherung ist schriftlich bei der Gebäudeversicherung zu beantragen. Der Anmeldung ist ein Kostenvoranschlag, Situationsplan und bei grossen Objekten Planmaterial beizulegen.
2. Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde hat dem Bauherrn ein Antragsformular auf Bauversicherung abzugeben und der Gebäudeversicherung ein Doppel der Baubewilligung zuzustellen.
3. Als unwesentlich im Sinne von § 5 des Gesetzes gelten Bauvorhaben unter Fr. 20'000. Hiefür kann der Eigentümer eine Bauversicherung abschliessen.
4. Der Eigentümer hat der Gebäudeversicherung die Bauvollendung zu melden.