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§ 32 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 32 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt mit dem Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 23. August 1976 am 1. Januar 1978 in Kraft. Es ersetzt die Vollziehungsverordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 5. August 1969.

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