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§ 3 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung - Numerierung

Versicherungspflicht, Versicherung
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§ 3 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung · Numerierung

1. Die Gebäude sind von den Munizipalgemeinden zu numerieren. Die Gebäudeversicherung stellt unentgeltlich einheitliche Nummernschilder zur Verfügung.

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