956.11
CH-TG
§ 8 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Rechnungsprüfung
Organe der Gebäudeversicherung - Kontrollstelle
§ 8 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Rechnungsprüfung
1. Die Kontrollstelle hat die Rechnung zu prüfen und über das Ergebnis einen schriftlichen Bericht zuhanden des Verwaltungsrates zu verfassen.