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§ 8 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Rechnungsprüfung

Organe der Gebäudeversicherung - Kontrollstelle
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§ 8 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Rechnungsprüfung

1. Die Kontrollstelle hat die Rechnung zu prüfen und über das Ergebnis einen schriftlichen Bericht zuhanden des Verwaltungsrates zu verfassen.

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