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§ 7 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Befugnisse

Organe der Gebäudeversicherung - Direktion
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§ 7 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Befugnisse

1. Die Direktion befindet über alle Angelegenheiten, die nicht einem andern Organ vorbehalten sind.

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